Liebe Kunden!

Wir haben die Information erhalten, dass der Vorstand der LED Labs sp.z o.o. übersendet den Kunden Informationen über den beim Bezirksgericht in Warschau anhängigen Rechtsstreit zwischen dieser Gesellschaft und MPL POWER ELEKTRO sp.z o.o.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Angaben unrichtig sind, Sie über den tatsächlichen Stand der Sache irreführen und den guten Namen und das Image von MPL POWER ELEKTRO verletzen.

Wir bitten Sie dringend, die endgültige Beilegung der Streitigkeit durch das Gericht abzuwarten, bevor Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche beurteilen, einschließlich Klagen unseres Unternehmens gegen Led Labs Sp. z o.o. Wir empfehlen Ihnen auch, die folgenden Informationen zu lesen, in denen wir unsere Position präsentieren.

Erstens sind die SU2, GR2, SU1, GR3, SU3, GR1 Produkte von MW Lighting keine Kopie der A, B, D, G, Y, Z Produkte von LUMINES Lighting. Sie sind auch keine Kopien anderer Produkte und haben das Recht auf Eintragung als gewerbliches Muster durch das Patentamt der Republik Polen erhalten. Die Entscheidung über die Gewährung dieses Rechts kann auf Anfrage am Sitz des Unternehmens eingesehen werden.

Beleuchtungsprofile MW Lighting haben einen anderen Querschnitt und unterscheiden sich in vielen anwendungstechnisch günstigen Eigenschaften, wie zum Beispiel:

  • ein bahnbrechendes Montagesystem für Lampenschirme,
  • reduziertes System interner Projektionen, das eine bessere Lichtemission gewährleistet und die Verwendung eines breiteren LED-Streifens ermöglicht,
  • äußere Verrippung zur Erhöhung der Wärmeableitung, damit sich die Profile und Lampenschirme nicht verformen oder verfärben,
  • zentrale Nut an der Innenfläche des Sockels, um die Montage des Profils zu erleichtern.

Alle Anschuldigungen, dass unser Unternehmen Kopien anderer Produkte anbietet und jegliche Informationen, die den guten Namen von MPL POWER ELEKTRO und die Grundsätze des fairen Wettbewerbs verletzen, werden von uns rechtlich verfolgt.

Zum anderen wurde gegen die Entscheidungen des Bezirksgerichts Warschau Berufung eingelegt, da die vom Gericht gewährte Sicherheit unserer Meinung nach unbegründet ist.

Drittens wurden Nichtigkeitsverfahren gegen die oben genannten LUMINES-Profile, die Gemeinschaftsgeschmacksmuster enthalten, eingeleitet. Unseres Erachtens gibt es schwerwiegende Gründe für die Nichtigkeit dieser Geschmacksmuster, so dass die bei uns eingereichten Klagen unbegründet sind. Nachstehend finden Sie Links zum EUIPO-Register, das einen Eintrag über die Einreichung von Nichtigkeitsanträgen enthält.

https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/designs/002146803-0001
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/designs/002146803-0002
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/designs/002146803-0003
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/designs/002761213-0012
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/designs/002761213-0014
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/designs/002761213-0015
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/designs/002761213-0016